Impressum
FOFI foto&film produktions KG
Schörgelgasse 48
8010 Graz
Österreich
Firmenbuchnummer: 415478 y
UID Nummer: ATU68865668
Landesgericht für ZRS Graz
AGB
Mietpreise
Alle hier geführten Preise sind Tagesmietpreise exkl. 20% MwSt. Für Langzeitmieten und Paketpreise kontaktieren Sie uns bitte.
Grundlage unserer Angebote ist unsere gültige Preisliste. Die Preise gelten ab Lager, Kosten für Transporte und Verpackung sind im Mietpreis nicht inbegriffen und werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Geräte zu verlangen. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug werden von der FOFI foto&filmproduktions KG (BANANA RENTAL filmgeräteverleih) Verzugszinsen in der Höhe von 5% pro Monat verrechnet.
Schäden & Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme und vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als ausdrückliche Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Gegenstände samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden und höhere Gewalt. Er ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer der Mietzeit ordnungsgemäß und einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab entsprechend zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Sämtliche Ansprüche, sei es Minderung, jeglicher Schadenersatz oder Zurückbehaltungsrechte wegen behaupteter Mängel der Mietsache, die nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind, sind unter allen Umständen ausgeschlossen. Insbesondere besteht unter diesen Umständen keinerlei Haftung für direkte und indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen oder für am Drehort entstandene Schäden. Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Verschlechterungen und sonstige Veränderungen der Mietgegenstände sowie durch derartige Ereignisse verursachte Folgeschäden / Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat und die aus Anlass der Tätigkeit des Mieters Kontakt mit den Mietgeräten haben, zu vertreten und dafür in vollem Umfang einzustehen. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Defekte an den Geräten oder Zubehörteilen, Verluste oder Transportschäden sind uns unverzüglich zu melden.
Soweit es sich nicht um bei Übernahme der Geräte ausdrücklich gerügte Mängel oder solche die auch bei sorgfältiger fachmännischer Prüfung anlässlich der Übernahme nicht entdeckt werden konnten und unverzüglich schriftlich gerügt worden sind handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Miete befreit noch zu deren Minderung berechtigt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die durch einen unfachmännischen bzw. unsachgemäßen Gebrauch der ihm überlassenen Geräte entstehen. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch eine verspätete oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe der Mietgegenstände entstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Geräte bei Rückgabe sofort zu untersuchen. In der rügelosen Rücknahme der Geräte liegt keine Bestätigung von deren Mangelfreiheit und deren Vollständigkeit. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte nach Übergabe eingehend zu prüfen und etwaige Mängel und Verluste binnen angemessener Frist, diese beträgt jedoch mindestens zwei Wochen, nach Rückgabe anzuzeigen.
Versicherung
Unser Equipment ist standardmäßig nicht versichert. Auf Wunsch kann eine Versicherung während des Mietzeitraums abgeschlossen werden.
Werden die gemieteten Geräte nicht versichert oder übernimmt die Versicherung den Schaden nicht, ist der Mieter verpflichtet alle entstandenen Schäden zu begleichen.
Stornierungen
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen.
Bis 5 Werktage vor geplanter Abholung: 20% Stornokosten
Bis 2 Werktage vor geplanter Abholung: 50% Stornokosten